Im Dunkelschlag


Der Dunkelschlag liegt in Sterkrade, einem der drei Stadtteile von Oberhausen (Rheinland). Er ist ein Hochwald von, nach amtlichen Angaben, 204 Hektar Größe. Oberhausen und somit auch der Dunkelschlag liegen geologisch gesehen an der Grenze zwischen der Kölnischen und der Münsterschen Bucht. Die Oberhausener Bucht als Teil der Niederrheinischen Tiefebene wird begrenzt von den Duisburger/Speldorfer Höhen im Süden, den Mülheimer/Dümptener/Frintoper Höhen im Osten und den Sterkrader/Osterfelder Höhen im Norden. Nach Westen hin geht die Oberhausener Bucht in die Rheinaue über. Der Dunkelschlag erstreckt sich auf Sterkrader Gebiet von der Mittelterasse bis zur Hauptterasse, was sich daran ablesen lässt, dass die Höhe über Meeresspiegel zwischen ca. 35 Meter im Südwesten und ca. 70 Meter im Nordosten liegt. Die Ausdehnung des Dunkelschlag in Richtung (Süd)West - Ost beträgt ca. 2,5 km. In Nord-Süd-Richtung sind es knapp 1,25 km.

Oberhausen ist ein Verkehrsknotenpunkt in Nordrhein-Westfalen. Dies betrifft auch den Dunkelschlag, auf dessen Gebiet sich die A2 und die A3/A516 kreuzen. Darüber hinaus trennt die von Sterkrade nach Schmachendorf führende Hiesfelder Straße den südwestlichen Zipfel des Waldes ab.

Das Wegenetz des Dunkelschlag umfasst die beiden sehr grade verlaufenden, fast straßenbreiten und befestigten Hauptwege "Bürgermeisterweg" und "Oberförster-Hoffmann-Weg", eine Reihe weiterer begradigter und mit Schotter und Splitt befestigter Wege, sowie verschiedene dem Geländeverlauf folgender naturnaher Waldwege. Im Zentrum des Dunkelschlags, mittem im als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Teil, ist ein Altholzbestand gelegen. Das Betreten dieser Wege, die durch diese Altholzinsel führen, ist für Spaziergänger und auch Radfahrer, untersagt.

Verbotsschild

In der nördlichen Spitze des Dunkelschlags und oberhalb des Handbachs befindet sich ein Weg, welcher auf verschiedenen Karten verzeichnet ist. Dieser Weg ist durch umgelegte Bäume und Strauchwerk blockiert und handgeschriebene Tafeln weisen auf eine Wildwiese hin, welche nicht betreten werden soll.

Verbotsschild